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News
02.05.2012
nexxt-change: Nachfolgebörse wird international
Existenzgründer, die ein Unternehmen übernehmen möchten, finden seit dem 1. Mai 2012 in Deutschlands führender Nachfolge-Datenbank nexxt-change.org auch österreichische Unternehmen. Parallel dazu vermarktet die Germany Trade & Invest (GTAI) die Nachfolgebörse an ihren mehr als 40 Standorten im Ausland.
Die Betreiber der Nachfolgebörse nexxt-change haben dazu eine Kooperation mit Germany Trade & Invest (GTAI) und der Nachfolgebörse der Wirtschaftskammern Österreichs geschlossen. Laut Informationen der KfW-Bankengruppe konnte nexxt-change seit 2006 fast 9.000 kleinen und mittleren Unternehmen helfen einen Nachfolger zu finden.
Auf nexxt-change werden aktuell ca. 7.000 Unternehmen zur Nachfolge angeboten und ca. 3.000 Kaufinteressenten haben sich in die Datenbank eingetragen. Die österreichische Nachfolgebörse www.nachfolgeboerse.at umfasst aktuell über 1.200 Nachfolgeangebote und fast 300 Nachfolgeanfragen in Österreich.
Weitere Angebote und Gesuche sind bei uns vorgemerkt. Wir helfen ausserdem bei der zielgerichteten Suche nach einem Unternehmen bzw. Käufer. Kontaktieren Sie uns gern zu diesem Thema.
Quelle: Startothek
04.04.2012
Mittel zur Förderung unternehmerischen Know-hows ausgeweitet
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt seit Januar neue Fördermittel an Existenzgründer und kleine und mittelständische Unternehmen. Gefördert werden jetzt auch Beratungen und Seminare zur Fachkräftegewinnung und -sicherung, zur Übergabe von Unternehmen, zum Aufbau unternehmensinterner Schutzsysteme gegen Wirtschaftskriminalität und zur besseren Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund.
Der Zuschuss zu den Kosten einer Beratung beträgt laut BAFA maximal 1.500 Euro. Es können mehrere Beratungen zu verschiedenen Themen gefördert werden. Den Förderantrag muss das beratene Unternehmen innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung stellen.
Veranstalterinnen und Veranstalter von Seminaren erhalten maximal einen Zuschuss von 1.200 Euro. Bei Workshops beträgt der Zuschuss bis zu 300 Euro pro Teilnehmer. Voraussetzung ist jeweils der Nachweis einer Kostendeckungslücke. Zuschussanträge sind hierbei innerhalb eines Monats nach Abschluss der Veranstaltung zu stellen.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen, den Richtlinien und der Antragstellung finden Sie auf den Internet-Seiten der BAFA oder rufen Sie uns einfach an..
Quelle: Startothek
10.03.2012
Widerrufsbelehrung bei Online-Auktionen
Wird der Käufer unmittelbar nach Ende einer ebay-Auktion per E-Mail über sein Widerrufsrecht informiert, tritt die verkürzte 14-tägige Widerrufsfrist in Kraft. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm hervor (Az.: I -4 U 145/11).
Ein Versandhändler hatte bei ebay einen Ring zum Kauf angeboten. Ein von einem Konkurrenten beauftragter Testkunde bot auf diesen Ring und erhielt zwei Tage später den Zuschlag. Direkt nach Auktionsende übermittelte der Händler dem Testkäufer per Email eine Widerrufs- und Rückgabebelehrung, die eine Widerrufsfrist von 14 Tagen vorsah. Darin sah das Konkurrenzunternehmen einen Wettbewerbsverstoß und machte Unterlassungsansprüche geltend.
Dieser Argumentation folgten die Richter jedoch nicht: Die unmittelbar im Anschluss an das Auktionsende übermittelte Widerrufsbelehrung sei in diesem Sinne "unverzüglich nach Vertragsschluss" erfolgt, auch wenn der Vertrag bereits mehr als 49 Stunden zuvor mit Abgabe des Höchstgebots zustande gekommen sei.
Dem Versandhändler sei ein früheres Handeln faktisch nicht möglich und auch unzumutbar. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Aktion werde dem Händler die Identität seines Vertragspartners bekannt gegeben, so das Gericht in einer Presseerklärung. Außerdem sei denkbar, dass das erste Höchstgebot mehrfach überboten werde, so dass dem Händler zuzubilligen sei, bis zum Aktionsende zu warten, um den letztendlichen Käufer über dessen Widerrufsrecht zu belehren.
Quelle: Startothek
29.02.2012
Neue Rechtsform für Freiberufler geplant
Auch Freiberufler sollen in Zukunft Ihre Haftung einschränken können. Hierfür soll eine neue Rechtsform - die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) - in das deutsche Recht eingeführt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundesjustizministerium jetzt an die Länder und Verbände zur Stellungnahme versendet.
Die PartG mbB bietet größere Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung als die bisherige Partnerschaftsgesellschaft. Allerdings greift die Haftungsbeschränkung nur bei beruflichen Fehlern, d.h. in der PartG mbB werden sonstige Verbindlichkeiten wie Miete und Lohn von der Haftungsbeschränkung ausgeschlossen sein. Im Gegenzug soll ein angemessener, berufsrechtlich geregelter Versicherungsschutz eingeführt werden.
Die PartG mbB bietet laut Bundesjustizministerium eine Alternative zur britischen Rechtsform der Limited Liability Partnership (LLP). Die LLP wurde gerade von größeren Anwalts- und Steuerberaterkanzleien in Deutschland immer häufiger gewählt, da deutsche Rechtsformen für deren spezifischen Anforderungen keine passende Lösung bieten konnten. Den Referentenentwurf zur Einführung der PartG mbB (PDF) können Sie auf den Internet-Seiten des Bundesjustizministeriums einsehen.
Quelle: Startothek
29.02.2012
Kleinstunternehmen: Bilanzerleichterungen beschlossen
Am 21. Februar hat der Rat der EU-Wirtschafts- und Finanzminister die sogenannte Micro-Richtlinie verabschiedet. Diese erleichtert die Bilanzregelungen und Offenlegungspflichten für Kleinstunternehmen. Die Richtlinie muss noch in deutsches Recht umgesetzt werden.
Die Erleichterungen sollen nur für Kleinstunternehmen gelten. Kleinstunternehmen sind laut EU-Definition Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden drei Schwellenwerte unterschreiten: 350.000 Euro Bilanzsumme, 700.000 Euro Jahresumsatz und zehn Mitarbeiter.
Diese Unternehmen müssen nach Inkrafttreten der Richtlinie keinen ausführlichen Anhang zur Bilanz aufstellen. Auch die Offenlegung der Bilanzen gegenüber der breiten Öffentlichkeit wird nicht mehr zwingend erforderlich sein. Stattdessen reicht es, wenn Kleinstunternehmen ihre Jahresabschlüsse an ein Register übersenden, wo sie nur auf Nachfrage herausgegeben werden sollen.
Hinweis: In Deutschland werden von den geplanten Erleichterungen die Kleinstunternehmen profitieren, die entweder aufgrund ihrer kaufmännischen Rechtsform bilanzierungspflichtig sind (z. B. KG, OHG, GmbH, UG (haftungsbeschränkt)) oder freiwillig bilanzieren
22.02.2012
Familienunternehmen: Was erwartet die nächste Generation
Die Einheit von Eigentum und Leitung in der Hand des Unternehmers ist ein ausschlaggebender Vorteil. Familienunternehmen können so verantwortungsvoll, flexibel aber auch generationenübergreifend handeln. Gerade in Zeiten von wirtschaftlichen und politischen Veränderungen ist diese Eigenschaft von besonderer Bedeutung. Doch wie sieht die Zukunft des Familienunternehmens aus? Wie gestaltet sich die Unternehmensfinanzierung – auch im Hinblick auf Basel III? Wie sichert man den Familieneinfluss bei einer Unternehmensumwandlung in eine AG? Welche Bedeutung hat der Corporate Governance Kodex für Familienunternehmen?
Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in den praxisnahen Panels der Handelskammer-Veranstaltung. Fachleute aus Wirtschaft, Beratung und Wissenschaft berichten über Erfahrungen und Perspektiven. Die unentgeltliche Veranstaltung ist eine Kooperation der Handelskammer, der Hamburg School of Business Administration und dem Gesellschaftsrechtlichen Kreis Hamburg e.V. Aufgrund des begrenzten Platzangebotes können leider nicht alle Anmeldungen berücksichtigt werden. Bitte denken Sie deshalb um rechtzeitige Anmeldung.
Quelle und weitere Informationen unter: www.hk24.de/familienunternehmen
DIe SRC-Gruppe ist gelisteter Nachfolgeberater bei der KfW.
08.02.2012
EU Kommission schlägt Vereinfachung des Zugangs zu EU-Fördergeldern vor
20.01.2012
Verkauft ein Unternehmer lediglich seine Geschäftseinrichtung sowie den kompletten Warenbestand und vermietet er anschließend seine Geschäftsräume an den Käufer, braucht er keine Umsatzsteuer zu entrichten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte vor kurzem in einer Grundsatzentscheidung (Az.: C 444/10), dass die Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerbefreiung vor dem Hintergrund der Regelung zur „Geschäftsveräußerung im Ganzen“ auch dann vorliegen, wenn 1. der Mietvertrag lediglich auf unbestimmte Zeit geschlossen und mit einer kurzen Kündigungsfrist versehen, und 2. das Grundstück nicht mit veräußert sondern lediglich an den Käufer vermietet wird.
Im Unterschied zur deutschen Rechtsprechung sehen die EuGH-Richter das Grundstück nicht als wesentliche Geschäftsgrundlage an, sondern stellen lediglich auf den Verkauf von Ladeneinrichtung und Warenbestand ab. Die Eigentumsübertragung des Grundstücks ist dabei unerheblich, solange die Geschäftsräumlichkeiten auf unbestimmte Zeit an den Käufer vermietet werden, und die übertragenen Vermögenswerte dem Käufer die dauerhafte Fortführung der wirtschaftlichen Tätigkeit ermöglichen.
Quelle: Startothek
28.12.2011
Kürzungen beim Gründungszuschuss - SRC berät Sie, wie Sie auch ohne Gründungszuschuss sicher gründen können.
Seit dem 27.12.2011 ist die neue Regelung zur Kürzung des Gründungszuschusses beschlossen. Von ursprünglich ca. 1,8 Mrd. EUR in 2011 ist das gesamte Budget für 2012 auf 1 Mrd. EUR gekürzt. Diese Kürzungen wirken sich nicht nur auf die Höhe des Gründungszuschusses aus, sondern auch auf die Zahl der positiven Bescheide.
Gründungszuschuss bekommt jetzt nur noch wer:
- noch 150 Tage Restanspruch auf ALG I hat,
- die erforderlichen fachlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse nachweisen kann,
- ein tragfähiges Geschäftskonzept anhand eines Businessplans und einer Tragfähigkeitsbescheinigung vorlegt,
- ohne Gründungszuschuss den Lebensunterhalt nicht decken kann,
- und als Angestellter nur über geringe Chancen auf dem Arbeitsmarkt verfügen würde.
Wem es trotz dieser erhöhten Anforderungen gelingt, eine Zusage zu erhalten, bekommt den Gründungszuschuss in Höhe des ALG I -Betrages (zzgl. 300 EUR für die eigene soziale Absicherung) nur noch für 6 statt 9 Monate (1. Phase) und kann bei intensiver Geschäftstätigkeit noch eine Verlängerung der 300 EUR für weitere 6 Monate (2. Phase) beantragen.
Lassen Sie sich durch die neuen Regelungen nicht entmutigen! Wenn Sie möchten, informieren wir Sie gern über Alternativen, wie Sie auch ohne Gründungszuschuss mit größtmöglicher finanzieller Absicherung gründen können. Rufen Sie uns einfach an!
20.07.2011
KfW-Studie zum Gründungsverhalten von Frauen
Frauen gründen anders als Männer. Das ist das vereinfacht ausgedrückte Ergebnis einer auf dem KfW-Gründungsmonitor 2010 basierenden Studie zu den spezifischen Charakteristika von Existenzgründungen durch Frauen. So gründen Frauen häufiger im Nebenerwerb, finanzieren passgenauer und bleiben genau so lange am Markt wie ihre männlichen Kollegen.
Häufig Nebenerwerbsgründungen
Von fast 350.000 neuen Existenzgründerinnen im Jahr 2010 gründeten zwei Drittel ihr Unternehmen im Nebenerwerb (Männer: 50 Prozent). Der Grund dafür liege laut der KfW-Studie "Gründerinnen - Frauen als eigene Chefs" (KfW-Research - Akzente Nr. 44, Juli 2011) oftmals an der familiären bzw. häuslichen Situation und dem damit verbundenen Zeitaufwand. So tragen Frauen nach wie vor die Verantwortung für Familie und Haushalt. Die Gründung in Form des Nebenerwerbes nehme weniger Zeit in Anspruch als im Vollerwerb und erlaube zudem eine flexiblere Zeiteinteilung.
Häufig in der persönlichen Dienstleistungsbranche
Auch bei der Branchenwahl spielt der Faktor Zeit eine Rolle. So wählen Frauen oftmals Branchen aus, die eine reduzierte Stundenzahl erlauben. Dies ist vor allem im Bereich der persönlichen Dienstleistung der Fall, wie etwa im Gesundheits-, Bildungs- oder Unterhaltungswesen (Männer bevorzugen den Bereich wirtschaftliche Dienstleistungen). Darüber hinaus sind diese Bereiche weniger kapitalintensiv, was u. a. auch der wissenschaftlich belegten geringeren Risikoneigung der Frau zu Gute kommt.
Häufig weniger Beschäftigte
Vor dem Hintergrund der geringen Risikobereitschaft beschäftigten Frauen häufig weniger Mitarbeiter. Dies verlange eine hinreichende finanzielle Performance des Projektes, die von Frauen weitaus vorsichtiger angegangen wird. Folglich liege auch der Finanzierungsbedarf unter dem der männlichen Gründer.
Häufig genauso innovativ
Im Hinblick auf die Gründung in neuen innovativen Geschäftsfeldern stehen die Frauen den Männern in nichts nach. Die Zahlen sind ähnlich gering und nur jede zehnte Gründerin wagt sich mit einer Neuheit auf den regionalen Markt. Bei weltweiten Marktneuheiten sind Gründerinnen noch zurückhaltender (4 Prozent), Männer ebenso (5 Prozent).
Häufig genauso lange am Markt
Laut Studie beweisen Frauen ein ähnliches Durchhaltevermögen wie Männer. Während nach drei Jahren noch 74 Prozent der Gründer am Markt verblieben sind, sind es noch gute 64 Prozent bei den Frauen. Der Unterschied wird aber durch die oftmals kleineren Gründungsprojekte der Frauen begründet. In Bezug auf das Erfolgskriterium Bestandsfestigkeit schneiden Frauen nach einer genaueren Analyse somit fast gleich ab.
(Quelle: KfW/Startothek.de vom 20.7.2011)
24.06.2011
Finanzierungsprobleme bei jungen Unternehmen
Die Finanzmarktkrise scheint überwunden, aber für junge und kleine Unternehmen ist die Finanzierungssituation immer noch schwierig. Das ergab eine aktuelle Umfrage der KfW, an der rund 3.300 Unternehmen teilgenommen haben.
Besonders positiv wird die Entwicklung auf den Finanzmärkten von großen Unternehmen sowie Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes und des Groß- und Außenhandels bewertet. Kleine und junge Unternehmen beklagen sich hingegen häufig über schlechtere Bedingungen beim Kreditzugang. So liegt die Kreditablehnungsquote der befragten Jungunternehmen bei über 50 Prozent. Als Ursachen hierfür werden insbesondere höhere Anforderungen an die Dokumentation von Vorhaben sowie die Offenlegung von Informationen genannt. Auch die gestiegenen Anforderungen an die Sicherheiten werden von den betroffenen Jungunternehmern als Kredithemmer aufgeführt.
Eine besondere Bedeutung für die Finanzierung junger Unternehmen spielen hingegen Fördermittel. Ein Drittel der befragten Jungunternehmer gaben an, im letzten Jahr Fördermittel beantragt zu haben. (Quelle: KfW/Startothek.de vom 22.6.2011)
Eine professionelle Unterstützung bei Finanzierungswünschen steigert die Chancen deutlich. Dazu gehören u.a. ein aktueller Businessplan mit Finanzplanung sowie die Aufbereitung der Unternehmenszahlen. Darüberhinaus spielen Rating und Kreditvergangehehit eine große Rolle. Neben der klassischen Bankfinanzierung gibt es für potentialstarke Unternehmen verschiedene andere Möglichkeiten am Markt , um sich notwendiges Kapital zu beschaffen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gern. (Kontakt)
27.01.2011
SRC als Coachingpartner der InnovationsWerkstatt bestätigt
Das vom Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Best-Practice Projekt der Handwerkskammer Hamburg, InnovationsAgentur ist planmäßig ausgelaufen und wird nun als InnovationsWerkstatt neu aufgesetzt. Wir freuen uns, als bevorzugter Partner der Handwerkskammer bestätigt worden zu sein und die erfolgreiche Zusammenarbeit der letzten Jahre fortzusetzen. Das erfahrene Beraterteam der SRC Gruppe - Unternehmensberatung wird Hamburger Handwerksbetriebe weiter fördern und unterstützen können. (Weitere Informationen)
14.01.2011
Wirtschaftsbehörde setzt Zusammenarbeit im H.E.I.-Netzwerk fort
SRC freut sich über die Vertragsverlängerung mit der Hamburger Existenzgründungsinitiative (HEI Hamburg) für das Jahr 2011. Erneut können junge Hamburger Unternehmen und Selbstständige unsere gutscheingeförderten Seminare buchen. Alle Fragen zu Geschäftsentwicklung, Kundenmanagement und zum Personalbereich werden hier beantwortet und erfolgversprechende Strategien an die Hand gegeben. „Qualifiziertes Personal finden und binden“ ist durch den Fachkräftemangel mittlerweile zum Thema Nr. 1 geworden.
Auch Nicht-Hamburger und Nicht-Gründer können diese vergünstigten Veranstaltungen buchen, wenn auch ohne Gutscheine. (Weitere Informationen)
Das HEI-Coachingprogramm und den Antrag für das Scheckheft erhalten Sie sowohl bei der HEI als auch direkt bei uns.
04.01.2011
Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg verlängert Beratervertrag
Erneut wurde Herr Oliver Schettle - Geschäftsführer der SRC Gruppe - von der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg als Berater für das Programm BG-Start! bestätigt. So werden auch weiterhin junge Unternehmen in bewährter Weise währen ihrer Gründung und darüber hinaus kompetent und fachkundig begleitet.